Mitglied werden
Was erwartet mich bei der Freiwilligen Feuerwehr?
- Es erwarten Sie spannende Einsätze, bei denen Sie Menschen helfen.
- Es erwarten Sie viele Übungsdienste und Lehrgänge, bei denen vor allem praktisch gearbeitet wird.
- Es erwartet Sie ein großes und starkes Team.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger zu werden?
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt die Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung. Gleiches gilt, wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Teilnahme an Einsätzen mehr möglich ist. (§1 und §5 TVFF Brandenburg)
- Sie müssen körperlich fit bzw. den Anforderungen des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr gewachsen sein. (§1 TVFF Brandenburg)
- Sie müssen bereit sein, Zeit in das Ehrenamt zu investieren.
- Ihr Wohnort muss im Einzugsbereich der Feuerwache liegen. (Sie müssen die Feuerwache innerhalb von fünf Minuten erreichen können)
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein und müssen einer Verrichtung des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr würdig erscheinen. (§8 TVFF Brandenburg)
Welche Pflichten ergeben sich für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige?
- Es besteht eine Teilnahmepflicht an Einsätzen. (§27 BbgBKG)
- Es besteht eine Teilnahmnepflicht an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen. (§27 BbgBKG)
- Es besteht eine Verpflichtung zur Befolgung von Dienstanweisungen, die während den genannten Veranstaltungen ergehen. (§27 BbgBKG)
Welche Rechte besitze ich als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger?
- Aus Ihrem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr dürfen sich für Sie keine Nachteile in Ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis ergeben. (§27 BbgBKG)
- Sie sind für die Zeit der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen von der Arbeits- oder Dienstleistungsverpflichtung freizustellen. (§ 27 BbgBKG)
- Für Freistellungszeiten hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. (§27 BbgBKG)
- Gegen Unfälle im Feuerwehrdienst sind ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Feuerwehr-Unfallkasse gesetzlich versichert. (§27 BbgBKG)
Welches Vorwissen muss ich für Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr besitzen?
- Für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr wird kein Vorwissen benötigt.
Ist es möglich, sich die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr anzuschauen?
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Während Übungsdiensten, die jeden Montag von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Feuerwache Schönefeld stattfinden, können sich Interessenten über das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr informieren.
Sie sind interessiert?
- Bei Interesse können Sie gerne einen Übungsdienst besuchen.
- Können Sie keinen Übungsdienst besuchen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.